Tipps & Wissenswertes

 

Rund um den Herkunftsschutz

Steirische Käferbohne g.U. ist gesetzlich geschützt

Um regionale Spezialitäten zu bewahren und vor Nachahmung und Rufausbeutung zu schützen, hat die Europäische Union den EU-Herkunftsschutz eingeführt. Seit August 2016 ist die Bezeichnung Steirische Käferbohne g.U. gesetzlich geschützt.

Herkunftsschutz

g.U. bedeutet geschützte Ursprungsbezeichnung

Steirische Käferbohne g.U. muss ausschließlich in der Steiermark angebaut und aufbereitet werden. Der Ursprung, die traditionelle Verarbeitung und der einzigartige Geschmack sind damit garantiert und geschützt.

Kontrolle ist wichtig

Kontrolle

Betriebe, die Steirische Käferbohnen g.U. herstellen und ausloben, müssen sich jährlich kontrollieren und zertifizieren lassen. Nur Betriebe, die Steirische Käferbohne g.U. in der Steiermark anbauen oder aufbereiten, dürfen sich daran beteiligen. Ohne Kontrolle ist die Verwendung der Bezeichnung „Steirische Käferbohne g.U.“ oder Bezugnahme auf die Steiermark nicht erlaubt.

EU-herkunftsgeschützte Produkte bieten dem Konsumenten Orientierung

In einem unüberschaubar gewordenen globalen Lebensmittelmarkt bieten herkunftsgeschützte Produkte den Konsumenten Qualitätssignale, die mit Sicherheit auf regionale Herkunft hinweisen. Immer mehr Konsumenten achten beim Einkauf darauf und geben Qualitätsprodukten mit nachgewiesener Herkunft den Vorzug.

Steirische Käferbohne g.U. ist einfach zu erkennen

Die Banderole mit dem steirischen Panther und dem rot-gelben Unionszeichen kennzeichnet Steirische Käferbohnen g.U. von zertifizierten Betrieben. Die einmalige fortlaufende Kontrollnummer gibt zusätzlich Sicherheit.

Banderole

Österreichweit genießen bisher 18 Spezialitäten EU-Herkunftsschutz

4 von 18 EU-herkunftsgeschützten, österreichischen Spezialitäten kommen aus der Steiermark: Steirische Käferbohne g.U., Steirisches Kürbiskernöl g.g.A., Steirischer Kren g.g.A. sowie Pöllauer Hirschbirne g.U.

Rund um die Bohne

Steirische Käferbohne g.U. schmeckt einfach gut

Essfertige Steirische Käferbohnen g.U. schmecken ähnlich der Edelkastanie und haben einen zart-nussigen Geschmack und fein-cremige Konsistenz. Aus Steirischen Käferbohnen g.U. lassen sich jede Menge wunderbare Gerichte zaubern, von köstlichen Suppen über Hauptspeisen, als Salat bis hin zu kreativen Mehlspeisen und sogar Konfekt!

Geschmack zählt

Ausschließlich gekocht genießen

Steirische Käferbohnen g.U. dürfen, wie alle anderen Bohnen, ausschließlich gekocht genossen werden. Ungekochte Bohnen enthalten Phasin, einen Giftstoff, der aber beim Kochvorgang restlos zerstört wird. Daher eignen sich Trockenbohnen auch nicht als Kinderspielzeug!

Trockenbohnen vor dem Kochen einweichen

Vor dem Kochen müssen Steirische Käferbohnen g.U. ca. 12 Stunden in Wasser eingeweicht werden. Die Trockenbohnen quellen dadurch auf und werden mehr als doppelt so groß und schwer. Anschließend müssen sie ca. 2 Stunden gekocht werden, bis sie weich sind.

Steirische Käferbohne g.U. lagern

Steirische Käferbohnen g.U. können als Trockenbohne sehr gut längere Zeit gelagert werden. Der Lagerplatz sollte trocken, kühl und dunkel sein.

Historisches

Bohnen zählen zu den ältesten Kulturpflanzen der Welt, ihr Ursprung liegt in den Hochländern von Nordmexiko und Guatemala. Die Käferbohne fand um das Jahr 1600 ihren Weg nach Europa – in der Steiermark findet man im 19. Jahrhundert bereits Hinweise auf den Käferbohnenanbau.

Botanisches

Phaseolus coccineus L. ist eine rankende, krautige Pflanze und kann bis 5 Meter lang werden. Sie zählt zur Familie der Fabaceae (Hülsenfrüchtler oder Leguminosae) und blüht rot oder weiß (je nach Sorte). Aus den befruchteten Blüten entwickeln sich 5 bis 25 cm lange Hülsen, die bis zu 9 Bohnen (Samen) enthalten.

Typisches Aussehen

Aussehen

Die Steirische Käferbohne g.U. ist breit nierenförmig und 2-färbig violett-schwarz oder braun-beige marmoriert oder gefleckt. Das Tausendkorngewicht beträgt mindestens 1200 Gramm (das bedeutet: 1 trockene Bohne wiegt mind. 1,2 Gramm). Einfärbige Bohnen bzw. Bohnen mit Weiß als Grundfarbe sind nur bis zu einem Anteil von 5 Gewichtsprozent zulässig. Bruchbohnen sind nur bis höchstens 10 Gewichtsprozent zulässig.